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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Angebot
- Die X-Projekt Ltd. (Projekt Travel Service Hannover-Paketreisen - Servicereisen), im folgenden „X-Projekt Ltd.“ genannt, bietet Ihnen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Reiseleistungen, wie in unserem Prospekt, Website, Flyer, Fax, Email oder anderer Werbung ersichtlich, in eigener Verantwortung an.
2. Auftrag und Bestätigung
- Ihr Auftrag kann schriftlich, per Fax oder Email erteilt werden. Sie haben Rücktrittsrecht, falls die X-Projekt Ltd. bei Standartreisen ohne Sonderleistungen nicht innerhalb von 14 Tagen, bei Reisen mit Sonderleistungen nicht innerhalb von 30 Tagen die Auftragsannahme schriftlich, per Fax oder Email bestätigt.
- Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Er wird mit Eingang bei der X-Projekt Ltd. wirksam. Ziffer 9.1. dieser Vertragsbedingungen findet auf vorstehenden Rücktritt keine Anwendung.
- Optiondaten sind für beide Vertragsparteien bindend. Nach Ablauf der Optionsdaten behält sich die X-Projekt Ltd das Recht vor, die gewünschten Leistungen anderweitig zu verkaufen oder zu vermieten.
3. Zahlung
- Mit Auftragserteilung ist bis zu einem Auftragswert von € 5.000.- eine Anzahlung von € 250.- bei höherem Auftragswert eine Anzahlung von € 500.- fällig, die jedoch 10% des mitgeteilten Gesamtgruppenpreises nicht übersteigen soll. Alle Preise verstehen sich - soweit nicht anders ausgewiesen - als Netto-Preise in EURO.
- Bei Buchung von mehreren Reisen kann eine schriftliche Sonderregelung vereinbart werden.
- Bei Nichtannahme des Vertrages durch die X-Projekt Ltd. wird der Anzahlungsbetrag erstattet.
- Die Restzahlung muss ohne nochmalige Aufforderung spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn dem Konto der Firma X-Projekt Ltd. gutgeschrieben sein. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es der X-Projekt Ltd. frei, vorab die Reiseunterlagen gegen Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt gemäß Ziffer 8.1. und 8.2. dieser Vertragsbedingungen zu erklären und einen entsprechenden Schaden geltend zu machen, gemäß Ziffer 10. und Ziffer 11..
4. Preisänderungen
- Die X-Projekt Ltd. ist berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluß und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 3 Monate liegt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Erhöhung mit genauen Angaben des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen- oder Flughafengebühren, etc.) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.
- Die X-Projekt Ltd. ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren.
- Gleiches gilt auch für Änderungen der Mwst.-Sätze in den jeweiligen Ländern, sowie für die Bundesrepublik Deutschland
- Weitere Regelung gemäß Ziffer 8.e..
5. Leistungen
- Die vertraglichen Leistungen richten sich nach einer unserer Leistungsbeschreibungen im Prospekt, Flyer, Fax, Email oder anderer Werbung sowie unserer Reisebestätigung (Voucher).
- Die von der X-Projekt Ltd. in der Leistungsbeschreibung angegebene touristische Einstufung der Unterbringung der Reiseteilnehmer bezieht sich auf die Landestypische Klassifizierung.
- Informationsschriften über das Reiseziel und die Beherbergungsstätten haben nur einen unverbindlichen, informatorischen Charakter. Der Auftraggeber kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit der erhaltenden Informationen erheben. Eine Gewährleistung für den Inhalt wird durch die X-Projekt Ltd. nicht übernommen.
6. Leistungsänderungen
- Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom der X-Projekt Ltd. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtablauf der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
- Der X-Projekt Ltd. ist verpflichtet, den Auftraggeber über jegliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
7. Teilnehmermeldung an die X-Projekt Ltd.
- Bei Reisen in Staaten mit Visumpflicht muss die endgültige Teilnehmermeldung spätestens 6 Wochen, bei allen anderen Reisen 2 Wochen vor Reiseantritt bei der X-Projekt Ltd. vorliegen.
- Des weiteren benötigt die X-Projekt Ltd. 2 Wochen vor Reisebeginn eine Aufteilung der Zimmer nach Doppel-, Einzel- oder Mehrbettzimmer, etc..
- Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese der Auftraggeber. Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung der Fristen ist die X-Projekt Ltd. nicht verantwortlich.
- Erhebliche Änderungen der Teilnehmerzahlen oder ein Nichtereichen der Mindestteilnehmer sind seitens des Auftraggebers unverzüglich der X-Projekt Ltd. schriftlich mitzuteilen.
8. Rücktritt bzw. Kündigung durch die X-Projekt Ltd.
- Vor Reisebeginn kann die X-Projekt Ltd. von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber sich mit Zahlungen in Verzug befindet. Bei Rücktritt innerhalb der festgelegten Stornofrist durch verschulden des Kunden, stellt die X-Projekt Ltd. 80% der gebuchten Leistung in Rechnung.
- Ein Rücktritt ist auch dann möglich, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen aus weiteren Verträgen in Verzug ist.
- Bis zwei Wochen vor Reisebeginn kann die X-Projekt Ltd. vom Vertrag zurücktreten, wenn ersichtlich ist, daß die in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
- Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Auftraggeber die X-Projekt Ltd. unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
- Die X-Projekt Ltd. kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahlen den Arrangementpreis entsprechend anheben bis zu 20% p.P. / Reisearrangement.
9. Rücktritt bzw. Kündigung durch den Auftraggeber
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Auftraggeber verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen:
- bei Nichtantritt der Reise werden je gebuchten Teilnehmer 100% des Arrangementpreises berechnet, bei Gruppen die nur eine Nacht gebucht haben werden 100% berechnet.
- bei Reisen, die Eintrittskarten für Veranstaltungen beinhalten, werden im Stornierungsfall Stornokosten in voller Höhe berechnet. Die X-Projekt Ltd. bemüht sich um eine Rückgabe/ Wiederverkauf.
- Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der X-Projekt Ltd..
10. Rücktritt bzw. Kündigung durch den Auftraggeber, bei Standortreisen
- 6 Wochen vor Reisebeginn, bei sogenannten Standortreisen, d.h. der Auftraggeber bleibt mit seiner Reisegruppe an einem Ort (z.B. Badeurlaub). Letzter kostenfreier Stornotermin in der Reisebestätigung - Buchungsbestätigung ausgewiesene Sonderregelungen sind zu beachten.
- Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt sind 80% des Gesamtgruppenpreises zu entrichten.
- Bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Reisebeginn sind 100% des Gesamtgruppenpreises zu entrichten.
11. Rücktritt bzw. Kündigung durch den Auftraggeber, bei Rundreisen oder Rundfahrten
- 8 Wochen vor Reisebeginn, bei sogenannten Rundreisen oder Rundfahrten. (Hier erfolgt der Aufenthalt an mehreren Orten, Hotelanlagen und Veranstaltungsorten), letzter kostenfreier Stornotermin in der Reisebestätigung ausgewiesene Sonderregelungen beachten.
- Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt sind 80% des Gesamtgruppenpreises zu entrichten.
- Bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Reisebeginn sind 100% des Gesamtgruppenpreises zu entrichten.
12. Reiseabbruch
- Nimmt der Auftraggeber ganze oder einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Das Risiko eines etwaigen notwendigen Abbruches der Reise oder des Nichtantrittes der Reise trägt der Auftraggeber. Ihm obliegt es, notwendige Vorkehrungen zur Absicherung dieses Risikos zu treffen.
13. Direktverträge
- Die Vermittlung bzw. Besorgung der touristischen Leistungen erfolgt unter der Vorraussetzung dass innerhalb von 12 Monaten nach Abwicklung des letzten Geschäftsfalles keine direkten Verträge mit den, von der X-Projekt Ltd. vermittelten bzw. besorgten Leistungsträgern, geschlossen werden. Bei einem Verstoss gegen diese Vereinbarung verpflichten Sie sich, der X-Projekt Ltd. einen Schadenersatz in Höhe von 15% des Buchungsvolumens aller Geschäftsfälle mit den, von der X-Projekt Ltd. vermittelten bzw. besorgen Leistungsträgern, für die 3 folgenden Jahre zu leisten.
14. Pflichten der X-Projekt Ltd.
- Die X-Projekt Ltd. ist verpflichtet, seinerseits das Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen.
- Die X-Projekt Ltd. ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes (§§ 651a BGB).
15. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinerseits das Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, so ist er der X- Projekt Ltd. gegenüber zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
16. Kündigung infolge höherer Gewalt
- Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Kriege, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften und gleichwertige Fälle nach Reisebeginn berechtigen beide Teile zur Kündigung.
- Im Fall der Kündigung kann die X-Projekt Ltd. für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistung eine nach § 471 des BGB zu bemessende Einschränkung verlangen.
17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
- Für die rechtzeitige Erteilung von Pass-, Visa-Papieren sowie die Einhaltung der gesetzlichen im dem jeweiligen Land geltenden und empfohlenen Gesundheitsvorschriften trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
18. Haftungsbeschränkung
- Haftungsbeschränkungen oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationale Übereinkommen beruhen und auf die sich von uns ein eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten zu Gunsten der X-Projekt Ltd..
- Die X-Projekt Ltd. haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistung gelten. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise.
- Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben hiervon unberührt.
19. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
20. Gerichtsstand
- Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Hannover (Deutschland).
21. Sonstiges
- Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern in unserer Korrespondenz etc. bleibt vorbehalten.
- Stand der Drucklegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (01.03.2009)
22. Hauptsitz
Hauptsitz des Unternehmens
X - Projekt Ltd.
Jupiter House Cavella Park 5
Aldermaston Reading Berkshire
RG 7 8NN, GB
Company No. 6829317
23. Niederlassung
Sitz der Zweigniederlassung
X - Projekt Ltd.
Osnabrücker Landstrasse 1
30926 Seelze – Germany
Tel.: 0049-5137-9096660
Fax: 0049-5137-9096661
E-Mail: info@x-projekt.com
www.x-projekt.com
Director: Kristian-Helmut Friedrich
Betriebswirt (BdH)
Kfz.-Meister
Versicherungsfachmann (BWV)
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